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   OLG Hamm, 16.08.2012 - 3 UF 112/12   

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https://dejure.org/2012,53130
OLG Hamm, 16.08.2012 - 3 UF 112/12 (https://dejure.org/2012,53130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2012 - 3 UF 112/12 (https://dejure.org/2012,53130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2012 - 3 UF 112/12 (https://dejure.org/2012,53130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsschutz gegenüber Unterhaltstiteln; Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils i.S. von § 120 Abs. 2 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsschutz gegenüber Unterhaltstiteln; Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils i.S. von § 120 Abs. 2 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.09.2010 - 11 UF 155/10

    Voraussetzungen der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstrckung im

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2012 - 3 UF 112/12
    Dass ein Anspruch auf Rückzahlung von überzahltem Unterhalt nicht realisierbar sein kann, ist danach eine normale Folge der Zwangsvollstreckung, weil die zur Sicherung des Lebensbedarfs benötigten Mittel typsicherweise vom Unterhaltsbedürftigen verbraucht werden und in der Regel nicht von ihm zurückgezahlt werden können (OLG Hamm FamRZ 2011, 589 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2012 - 10 UF 56/11 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 06.01.2012 - 10 UF 56/11

    Vollstreckungsschutz gegenüber Unterhaltstiteln; Begriff des nicht zu ersetzenden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2012 - 3 UF 112/12
    Dass ein Anspruch auf Rückzahlung von überzahltem Unterhalt nicht realisierbar sein kann, ist danach eine normale Folge der Zwangsvollstreckung, weil die zur Sicherung des Lebensbedarfs benötigten Mittel typsicherweise vom Unterhaltsbedürftigen verbraucht werden und in der Regel nicht von ihm zurückgezahlt werden können (OLG Hamm FamRZ 2011, 589 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2012 - 10 UF 56/11 m.w.Nw.).
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